Beweissicherung

Beweissicherung

Die vor Beginn von Baumaß­nahmen erhobene Beweis­sicherung („Prophylak­tische Bauten­zustands-Dokumen­tation“) hilft beim Nachweis von Schäden, die durch Baumaß­nahmen an Gebäuden, Bau­werken, Leitungen und Verkehrs­flächen verursacht werden können.

Ein Bausach­verstän­diger nimmt zu Beginn einer Baumaß­nahme den nachbar­schaft­lichen Bestand an Objekten (Gebäuden, Einfrie­dungen, öffent­lichen Bereichen) in einem Beweis­sicherungs­gutachten auf, um dann nach Abschluss der Baumaß­nahme den Zustand der Objekte zu Bau­beginn und am Bauende vergleichen zu können.

Die Beweissicherung

Die Beweis­sicherung dient dem Eigen­tümer, dem Planer und dem Bauunter­nehmer zur Abwehr von Forde­rungen und der Durch­setzung von Ansprüchen, deren Beweis­barkeit ansonsten durch den Baufort­schritt verloren gehen könnten.

Als Sachver­ständiger im Zimmerer­handwerk erstelle ich Beweis­siche­rungen in den Land­kreisen Stade, Cuxha­ven, Roten­burg sowie über­regional in Hamburg, Bremen, Nieder­sachsen, Schleswig-­Holstein und Mecklen­burg-Vor­pommern.

Bei Bedarf kann ich kurzfristig und zeitnah für Sie tätig werden.